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Körperpflege
- 24 Std. Rufbereitschaft
- Pflegeberatungsbesuch (gern. § 37 Abs. 3 SGB XI)
- Körperpflege (Ganz- und Teilwaschungen, Baden, Duschen, usw.)
- Prophylaxen
- Bezugspflege
- Betten und Lagern
- Versorgung bei Inkontinenz
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Toilettengang / bei der Toilettenbenutzung
- Hilfen bei Antragsstellungen
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- Verhinderungspflege
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